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Kategorie: Markenrecht

OLG Köln: Titelschutz für "TeleVideoItalia" bejaht

Der Begriff "TeleVideoItalia" genießt als Werktitel für eine Zeitung Titelschutz, da er originär unterscheidungskräftig ist und seit 1989 genutzt wird.

Das OLG Köln erkennt für den Begriff “TeleVideotalia” einen ausreichenden Werktitelschutz nach § 5 Abs.3 MarkenG für den Bereich Zeitung zu (OLG Köln, Beschl. v. 12.11.2025 - Az.: 6 U 40/25).

Die Klägerin ging wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Markenrechte durch den Werktitel “TeleVideotalia” der Beklagten vor. Die Beklagte verwendete diesen Begriff seit 1989 zunächst für eine Print-Zeitschrift und später im Internet. 

Die Klägerin sah dadurch ihre Rechte verletzt und klagte.

Das OLG Köln verneinte eine Rechtsverletzung und bejahte die älteren Rechte der Beklagten.

Dem Begriff “TeleVideotalia” komme ein ausreichender Titelschutz zu:

"Die Bezeichnung „TeleVideoltalia“ besitzt für die hier in Rede stehende Werkart - Zeitung - originäre Unterscheidungskraft, da sie geeignet ist, das Werk als solches zu individualisieren und von einem anderen Werk zu unterscheiden (BGH GRUR 2016, 939, Rn. 17 -wetter.de; GRUR 2012, 1265 Rn. 19 - Stimmt’s?; OLG Köln GRUR-RR 2015, 292 (295) - Ich bin dann mal weg; OLG Frankfurt GRUR-RR 2020,515 Rn. 220 - Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen), weshalb der Schutz des Werktitels grundsätzlich mit der befugten Benutzungsaufnahme anzunehmen ist. 

Von einer solchen ist hier im Jahr 1989 und damit bereits zu einem Zeitraum auszugehen, zu welchem die Klägerin selbst noch keine Verwendung des Zeichens durch sie behauptet."

Damit liege ein schutzfähiger Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG vor.

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