Das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile udrp-schiedsverfahren-sperrt-bei-domain-rechtsstreit-nicht-weg-zu-gericht-33-o-45-08-landgericht-koeln-20090616.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.06.2009 - Az.: 33 O 45/08) hat entschieden, dass das internationale UDRP-Schiedsverfahren bei Domainstreitigkeiten keine Sperrwirkung erzielt, so dass der Weg zu den nationalen Gerichten problemlos möglich ist.
Die Parteien stritten um eine "com"-Domain. Nach Durchführung des UDRP-Schiedsverfahrens reichte eine der Parteien Klage in Deutschland ein.
Dies sei zulässig, so die Kölner Richter. Die Regeln des internationalen Schiedsverfahrens ließen ausdrücklich die nachträgliche Einleitung eines Gerichtsverfahren zu. Grundlage dürfe aber dann nur sein, ob die Registrierung oder Benutzung der Domain gegen Bestimmungen des nationalen Rechts verstoße. Dies sei hier gegeben.