Das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile abwehranspruch-gegenueber-unberechtigten-disputes-34-o-16-09-landgericht-duesseldorf-20090819.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2009 - Az.: 34 O 16/09) hat entschieden, dass ein unberechtigter Dispute-Eintrag eine Rechtsverletzung darstellt. Der in seinen Rechten beeinträchtigte Domain-Inhaber kann die Löschung des Dispute verlangen.
Die Beklagte hatte einen unbegründeten Dispute auf die Domain "cola.de" des Klägers gesetzt. Dieser klagte nun auf Verzicht des Dispute und bekam Recht.
Dem Domaininhaber stehe ein absolutes Nutzungsrecht zu. Bei diesem Recht handle es sich um ein geschütztes Recht, welches dem Domaininhaber zugewiesen sei. Nur der Inhaber der Domain könne grundsätzlich darüber entscheiden, ob diese beispielsweise an einen Dritten veräußert werden solle. Liege aber ein Dispute-Eintrag vor, werde dieses Recht dem Inhaber genommen.
Die Frage, ob ein Dispute-Eintrag eine Rechtsverletzung stellt, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen. Das BVerfG <link http: www.bverfg.de entscheidungen rk20041124_1bvr130602.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 24.11.2004 - Az.: 1 BvR 1306/02) sieht das Recht an einer Domain nicht als absolutes Recht an, das einen Abwehranspruch begründen könne. Das OLG Köln <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile oberlandesgericht-koeln-20060317.html _blank>(Urt. v. 17.03.2006 - Az.: 6 U 163/05) und das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile unberechtigter-dispute-eintrag-verletzt-rechte-des-domain-inhabers-81-o-220-08-landgericht-koeln-20090508.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.05.2009 - Az.: 81 O 220/08) sind da anderer Ansicht und bejahen vielmehr einen derartigen Anspruch.
Siehe dazu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de ansprueche-bei-unberechtigtem-dispute _blank>"Ansprüche bei unberechtigtem Dispute?".