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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Unterscheidungskräftige Marke "King's Court" für Unterhaltungsgeräte und Spiele

Die Bezeichnung "King´s Court" ist für den der Computerspiele hinreichend unterscheidungskräftig und kann als Marke eingetragen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-kings-court-fuer-bereich-spiele-und-unterhaltung-27-w-pat-103-10-bundespatentgericht--20100727.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 27.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 103/10).

Zwar sei jedem durchschnittlichen Verbraucher die Übersetzung "Königshof" geläufig sei, jedoch eine Assoziation, was auf dem "Königshof" passieren solle, liege nicht vor, so die Richter. Insbesondere ergebe  sich kein direkter Bezug zu Spielen oder Unterhaltungsgeräten.

Insofern liege keine rein beschreibende Angabe vor und ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Unternehmen des Klägers werde hergestellt. Daher sei vorliegend das Kriterium der Unterscheidungskraft erfüllt und der Markenanmeldung stattzugeben.

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