Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M: Verstöße gegen Rücknahmepflichten nach dem ElektroG sind Wettbewerbsverletzungen

Verstößt ein Unternehmen (hier: IKEA) gegen die Rücknahmepflichten nach dem ElektroG, handelt es sich dabei um Wettbewerbsverletzungen <link http: www.online-und-recht.de urteile ikea-verstoesst-gegen-das-elektrog-landgericht-frankfurt_am-20170928 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.09.2017 - Az.: 3-10 O 16/17).

Nach <link https: www.gesetze-im-internet.de elektrog_2015 __17.html _blank external-link-new-window>§ 17 ElektroG müssen gewerbliche Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräte, die eine größere Ladenfläche als 400 qm haben, bestimmte gebrauchte Elektrogeräte zur Entsorgung zurücknehmen. Diese Pflicht trifft auch den Online-Handel.

IKEA verstieß gegen diese Verpflichtungen, weil das Unternehmen sich sowohl online als auch offline weigerte, einzelne Geräte zurücknehmen.

Dies stufte die Frankfurter Richter als Wettbewerbsverletzung ein.

Diese Vorschriften des ElektroG hätten verbraucherschützenden Wirkung, da sie auf EU-Verbraucherrecht beruhten. Es liege daher ein Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch vor.

Rechts-News durch­suchen

05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen