Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg-Fürth: Wann ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG im Online-Handel vorliegt

Das LG Nürnberg-Fürth <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.11.2016 - Az.: 4 HK 0 6816/16) hatte die Frage zu beantworten, wann im Online-Handel ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) vorliegt.

Bei der Auseinandersetzung ging es um die Problematik, wann ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG vorliegt. Die Buchpreisbindung gilt nämlich nicht für gebrauchte Bücher.

Die Beklagte, eine Unternehmerin, verkaufte über Amazon einem privaten Kunden ein Buch. Nachdem der Kunde die Ware erhalten hatte, widerrief er das Geschäft und schickte die noch eingeschweißte Ware zurück.

Danach bot die Beklagte den Band als gebrauchtes Buch über dem gebundenen Preis an. Der Kläger sah hieran einen Verstoß gegen die geltende Buchpreisbindung.

Das LG Nürnberg-Fürth bejahte einen Rechtsverstoß.

Bei dem Werk handle es sich um kein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG.

Ein Buch sei gebraucht, so das Gericht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen habe, indem es durch Verkauf in den privaten Gebrauch gelangt sei. 

Diese Voraussetzungen würden nicht vorliegen, da das Buch nach Widerrufserklärung des Kunden an die Beklagte zurückgesandt und somit nicht in den privaten Gebrauch gelangt sei.

Insbesondere habe der Buchhandel nicht am preisgebundenen Entgelt der ersten Veräußerung partizipiert. denn der gebundene Preis sei nicht durch den Kunden bezahlt worden, da dieser später widerrufen habe.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen