Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Brandenburg: Werbeprospekt muss Unternehmensadresse enthalten

Der Werbeprospekt einer Firma muss die Adresse des Geschäftssitzes des Unternehmens enthalten. Nicht ausreichend sind die Standorte der Filialen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012 - Az.: 6 W 72/12).

Die Beklagte gab einen Werbeprospekt heraus, gab jedoch nur die Adresse ihrer vier Filialen an, nicht jedoch die Anschrift ihres Geschäftssitzes.

Dies stuften die Brandenburger Richter als rechtswidrig ein.

Das Gesetz verlange ausführlich die Angabe der Anschrift <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>(§ 5 a Abs.3 Nr.2 UWG). Zwar  fordere die Rechtsnorm nicht die Angabe einer ladungsfähigen Adresse. Vielmehr spreche das Gesetz von "Identität und Anschrift".

Der gesetzlichen Regelung sei nicht zu entnehmen, dass die Angabe einer Filialanschrift ausreichend sein soll. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der dort verwendete Begriff der Anschrift jedenfalls auch die nach der jeweiligen Unternehmensform maßgebliche Geschäftsanschrift meine. 

Somit sei die Angabe einer Filiale gerade nicht ausreichend.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen