Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BFH: Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08 entschieden, dass Klagen mit eingescannter Unterschrift des Bevollmächtigten jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO entsprechen, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt werden, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.

Zwar wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, ob eine nur eingescannte Unterschrift dem Schriftformerfordernis bestimmender Schriftsätze entspricht. Ungeachtet dieses Streits muss aber eine solche Klageschrift ebenso wie eine nicht unterschriebene Klage als wirksam angesehen werden, wenn ihr trotz fehlender oder formal unzureichender Unterschrift nach den objektiven Gesamtumständen aus der maßgeblichen Sicht des Gerichts deren Inhalt sowie der Erklärende und dessen unbedingter Erklärungswille entnommen werden kann.

Es reicht auch aus, wenn die Erklärung und ihr Inhalt durch Einschaltung Dritter ersichtlich wird. Denn der ausschließliche Zweck des Schriftlichkeitsgebots ist es, den Erklärungsinhalt sowie die erklärende Person und ihren unbedingten Willen zur Absendung zuverlässig feststellen zu können.

Urtl. v. 22.06.2010 - VIII R 38/08

Quelle: Presemitteilung des BFH v. 15.09.2010

Rechts-News durch­suchen

07. September 2026
Da der Browser Edge in nur geringem Umfang genutzt wird, kann Microsoft nicht als Torwächter im Sinne des DMA eingestuft werden, selbst wenn die…
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen