Zwischen den Marken "WEST" und "WELT" für den Bereich der Zigaretten besteht keine Verwechslungsgefahr, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verwechslungsgefahr-zwischen-zigarettenmarke-west-und-welt-26-w-pat-324-03-bundespatentgericht--20090513.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 324/03).
Trotz einer gewissen Ähnlichkeit bestehe nicht das Risiko, dass der geschäftliche Verkehr die Worte miteinander verwechsle.
Da es sich um relativ kurze Begriffe handeln würde, würde beim Publikum jede Abweichung deutlich stärker auffallen als bei längeren. Hervorzuheben sei auch der scharfe Buchstabe "S" in "WEST" gegenüber dem gezogenen "L" in "WELT".
Diese beiden Faktoren führten dazu, so die Richter des BPatG, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.