Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Bamberg: "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen" keine irreführende Online-Werbung

Die Werbung mit der Aussage "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen" auf einer Webseite ist keine wettbewerbswidrige Irreführung (OLG Bamberg, Beschl. v. 12.06.2017 - Az.: 3 U 161/16).

Die Beklagte, ein Inkasso-Unternehmen, warb auf ihrer Internetseite und ihrem Briefpapier mit der Aussage "Zugelassenes Inkasso-Unternehmen".

Die Klägerin, ein Verbraucherschutzverband, sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers. Denn nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) würden solche Firmen lediglich registriert werden müssen. Der Begriff der Zulassung hingegen unterscheide sich davon und beinhalte eine allgemeine, vollumfängliche Rechtsbesorgungsbefugnis wie sie bei zugelassenen Rechtsanwälten der Fall sei.

Dieser Ansicht folgte das OLG Bamberg nicht, sondern stufte die Ansprüche als unbegründet ein.

Zum einen beinhalte auch die Registrierung nach dem RDG eine inhaltliche Prüfung. Denn es würden Nachweise der theoretischen und praktischen Sachkunde verlangt.

Zum anderen liege der Schwerpunkt der Werbeaussage auf dem Bestandteil "Inkasso-Unternehmen". Auch aus diesem Grunde scheide eine Irreführung aus.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen