Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Zur Rechtmäßigkeit von fakultativen Zusatzleistungen bei Online-Flug-Buchungen

Dem gesetzlich vorgeschriebenen "Opt-In"-Erfordernis bei Online-Buchungen von Reiseflügen genügt es, wenn der Kunde sich aktiv für oder gegen die Inanspruchnahme der fakultativen Zusatzleistung (hier: Versicherung) entscheiden muss <link http: www.online-und-recht.de urteile fakultative-zusatzleistungen-bei-online-buchungen-von-fluegen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150924 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfur a.M., Urt. v. 24.09.2015 - Az.: 6 U 60/15).

Zwei Mitbewerber stritten sich um die Rechtmäßigkeit eines Online-Auftritts. Die Beklagte hatte auf ihrer Webseite die Online-Buchungen für Flüge so ausgestaltet, dass der Kunde sich zwangsweise für oder gegen einen zusätzlichen Versicherungsschutz entscheiden musste. Dies hielt ein Konkurrent für nicht erlaubt, da dies dem gesetzlich vorgschriebenen Opt-In-Erfordernis zuwiderlaufe.

Dieser Ansicht haben die Frankfurter Richter eine klare Absage erteilt. Es genüge, wenn der Kunde sich aktiv für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen entscheiden müsse, d.h. den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen könne.

Etwas anderes gelte nur dann, wenn nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, auf die Zusatzleistung zu verzichten, derart versteckt sei, dass dieser Weg für den Nutzer schwerer aufzufinden sei als die Hinzubuchung der Nebenleistung. In einem solchen Fall fehle es dann an einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen