Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Zwischen Marke "XXXXXL" und "XXXL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Zwischen den Marken "XXXXXL" und "XXXL" besteht auch dann keine Verwechslungsgefahr, wenn sie für ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen sind <link http: www.online-und-recht.de urteile xxxxxl-und-xxxl-nicht-verwechslungsfaehig-27-w-pat-244-09-bundespatentgericht--20101012.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 12.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 244/09).

Die Richter des BPatG waren der Ansicht, dass dem Betrachter sofort ersichtlich sei, dass der eine Begriff zwei Buchstaben mehr enthalte. Dies mache optisch einen gänzlich anderen Eindruck. 

Zudem würden die Worte auch klanglich erheblich differieren, so dass die Gefahr keiner Verwechslungsgefahr ausscheide.

 

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen