Die Anfang September 2009 in Kraft getretene Datenschutzreform feiert ihr einjähriges Bestehen. Doch noch immer haben viele Unternehmer diese neuen Regelungen noch nicht umgesetzt – nicht aus böser Absicht, sondern weil sie häufig einfach übersehen, dass einige der Neuerungen auch für sie gelten, etwa die wichtigen Änderungen zur Auftragsdatenverwaltung.
Der neue Artikel von RA Dr. Bahr, der in der September-Ausgabe von TeleTalk (09/2010, S. 12 f.) erschienen ist, beschäftigt sich mit diesem Thema und steht hier <link download bahr-auftragsdatenverwaltung-teletalk.pdf _blank>zum Download bereit.