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Kategorie: Onlinerecht

Neuer c´t-Aufsatz von RA Dr. Kaufmann: Deckelung der Abmahnkosten bei P2P-Tauchbörsen-Fällen

Der Gesetzgeber hat die Abmahnkosten, die einem Ertappten für urheberrechtliche Bagatellverstöße auferlegt werden dürfen, auf 100 Euro begrenzt. Das mag risikofreudige Tauschbörsen-Uploader mancherorts zum Aufatmen gebracht haben. Allerdings gilt die Deckelung des Anwaltshonorars für solche Abmahnungen nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen.

Der Artikel von Rechtsanwalt Dr. Kaufmann, Master of Arts, aus der  ComputerTechnik - c´t 09/09, Seite 156 (PDF-Download hier), zeigt auf, dass die Deckelung der Abmahnkosten Tauschbörsen-Uploadern nicht immer zugute kommt.

UPDATE 01.01.2010: Aus lizenzrechtlichen Gründen kann die Datei leider ab sofort nicht mehr zum Download angeboten werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

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