Die steigende Zahl der angeordneten Telefonüberwachungen in Deutschland ist Hintergrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (15/598).
Eine Untersuchung der Universität Bielefeld vom Dezember 2002 hatte ergeben, dass der Großteil der richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen fehlerhaft sei. So seien 3/4 aller Abhörmaßnahmen rechtswidrig oder fehlerhaft. Für die Bielefelder Studie wurden vier Staatsanwaltschaften untersucht, drei in Nordrhein-Westfalen und eine in einem Stadtstaat. U.a. das erstaunliche Ergebnis: Wenn der Staatsanwalt seinen Antrag schon in Beschlussform vorformuliert, stellen 92,3 Prozent der Richter den Bescheid wortgleich aus.
Die FDP-Abgeordneten wollen nun mit ihrer aktuellen Anfrage wissen, welche Konsequenzen die Regierung aus den Ergebnissen dieser Untersuchung zieht.