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Kategorie: Wirtschaftsrecht

Erster Tarifvertrag für Online-Bereich in Deutschland

Lange hat es gedauert, nun ist es soweit: Es gibt den ersten Tarifvertrag in Deutschland für den Online-Bereich.

Vorreiter ist hier der WDR. Er gilt zunächst nur für die Internet-Redaktion des WDR. Der Tarifvertrag tritt am 01.05.2003 in Kraft.

Mag der Vertrag auch noch rudimentär sein (bestimmte Punkte fehlen, z.B. Vergütungspflichten bei Wiederholungen) so ist der große Schritt getan.

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