Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der den breiten Missbrauch bei den 0190-Rufnummern einschränken soll.
Danach dürfen Anrufe maximal 3 € pro Minuten kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Anbietern droht bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer.
Zwar mag dieser Gesetzesentwurf gut gemeint sein, geht aber kaum über die derzeitige Rechts- und Spruchpraxis der deutschen Gerichte hinaus. So ist Kappung nach dem Betrieb von einer Stunde längst in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. nur LG Heidelberg, Urt. v. 17. Mai 2002 - AZ.: 5 O 19/02).
Interessant ist, dass die Verpflichtung über den Preis zu informieren nun auch künftig für Handy-Verbindungen zu teuren Servicenummern gelten soll. Diese Pflicht soll aber erst mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft treten.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat sich daraufhin zu Wort gemeldet. Zwar begrüßt der VATM weitgehend die Regelungen, hält es jedoch aber für "bedenklich, den Mobilfunk mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, zumal hier von einer entsprechenden Missbrauchs- und Dialer-Problematik nicht die Rede sein kann."