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Kategorie: Onlinerecht

KJM: Geschlossene Benutzer-Gruppen im Internet

Dritte Sitzung der KJM in Mainz

FSF als erste Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt

Klare Anforderungen für „geschlossene Benutzergruppen“ im Internet festgelegt

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2003 in der Mainzer Staatskanzlei die Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nach § 19 Abs. 3 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschlossen und klare Anforderungen für „geschlossene Benutzergruppen“ im Internet festgelegt. Vorausgegan­gen war der FSF-Anerkennung eine sorgfältige Prüfung sowie eine offizielle Anhörung der Selbstkontrolleinrichtung. „Damit sind nun die Weichen gestellt, um das Aufsichtsmodell der ‚regulierten Selbstregulierung‘ in die Praxis umzusetzen“, sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Er betonte zugleich, dass die Veranstalter die ihnen übertragene größere Verantwortung für den Jugendschutz sehr ernst nehmen sollten.

Die KJM-Mitglieder waren einhellig der Ansicht, dass die FSF einen qualifizierten Antrag auf Anerkennung vorgelegt habe, der lediglich in einigen Punkten nachgebessert werden müsse. So müsse beispielsweise beim Einsatz der FSF-Prüfer ein transparentes und objektives Verfahren sowie die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen gewährleistet sein. Die FSF selbst hatte bereits im Anschluss an die Anhörung Nachbesserungen bis zum 1. September zugesagt. Die Anerkennung der FSF wurde unter entsprechenden Auflagen für den Zeitraum von vier Jahren beschlossen. Sie kann die Arbeit auf Grundlage des JMStV aufnehmen, sobald die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Anerkennung ausgesprochen hat. Unabhängig vom Anerkennungsverfahren lobte die KJM ausdrücklich das medienpädagogische Engagement der FSF in den letzten Jahren.

Wegweisende Entscheidungen für die Regulierung der Telemedien traf die KJM mit der Festlegung von Anforderungen für so genannte „geschlossene Benutzergruppen“. Einige sonst unzulässige Angebote, beispielsweise einfache Pornographie, dürfen innerhalb dieser geschlossenen Be­nutzergruppen verbreitet werden. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass nur Erwachsene, jedoch keine Kinder und Jugendlichen, Zugriff auf diese Angebote haben.

Gemäß Beschluss der KJM ist dies durch zwei Schritte sicherzustellen: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um die Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern. Die zuständige Arbeitgruppe der KJM wurde beauftragt, in Gesprächen mit betroffenen Unternehmen der Adult-Branche sowie Experten angemessene Übergangsregelungen zu vereinbaren. Danach ist eine Anhörung mit den entsprechenden Verbänden und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) geplant.

Darüber hinaus befasste sich die KJM mit Jugendschutzprogrammen zum Schutz vor Internet-Angeboten mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten gemäß § 11 JMStV. Die dafür eingerichtete Arbeitsgruppe hat allgemeine Eckwerte zum Einsatz von Jugendschutzprogrammen festgelegt. So soll beispielsweise die Möglichkeit eines befristeten Modellversuchs nach dem JMStV genutzt werden. Einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung eines Jugendschutzprogramms hat der Verein JusProg e.V. bereits gestellt. Die KJM-Arbeitsgruppe wird sich damit befassen und auf eine zeitnahe Entscheidung hinwirken.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck wünschte der KJM anlässlich ihrer Sitzung in der Mainzer Staatskanzlei viel Erfolg für deren verantwortungsvolle Arbeit. Mit Blick auf die neuen Herausforderungen beim Jugendschutz im Internet mahnte Beck: „Einerseits ist nicht alles regulierbar, andererseits dürfen eigene Wertvorstellungen nicht vor der Technik kapitulieren.“

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene

Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:

Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Bettina Keil, Petra Meier, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Joachim Steinmann, Wolfgang Thaenert

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Verena Weigand, BLM, Tel.: 089/63808-262 oder
e-mail:verena.weigand@blm.de

Quelle: Pressemitteilung der KJM v. 24.06.2003

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