Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Neues 0190-Dialer-Urteil: AG Hildesheim

Urteil des AG Hildesheim v. 09.07.2003 - Az.: 21 C 170/03

Berühmt sich der Kläger im vorgerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten", so trifft ihn später im gerichtlichen Verfahren die Beweislast darzulegen, wie sich dies auf eine 10sekündige Dialerverbindung auswirkt, die einen Betrag von 30,- Euro verursacht haben soll.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghildesheim090703.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

Rechts-News durch­suchen

14. Februar 2025
Ein Eintrag auf "haveibeenpwned.com" reicht nicht als Beweis, dass der Kläger vom Datenleck bei X betroffen ist.
ganzen Text lesen
12. Februar 2025
Es ist irreführend, wenn online durch eine Fehlermeldung der Eindruck erweckt wird, dass wichtige Informationen nicht abrufbar sind, obwohl diese…
ganzen Text lesen
11. Februar 2025
Ein Unternehmen darf online nicht mit gesundheitlichen Wirkungen werben, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Auch wer Online-Coaching-Vertrag für den Aufbau einer eigenen Online-Marketing-Agentur bucht, handelt als Verbraucher und nicht als Unternehmer,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen