Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Online-Auktionen: Knapp 50% unzufrieden

Nach einer aktuellen Umfrage der Zeitschrift CHIP sind knapp 50% der Personen, die an Online-Auktionen a la eBay und ricardo teilnehmen, unzufrieden.

Bei 17% kam die bestellte Ware gar nicht an, gefolgt von 13%, bei denen die Ware nicht der Beschreibung entsprach. Gefolgt von "Ware kam zu spät" (12%) und "Ware war defekt" (7%).

Die Studie ist nicht repräsentativ, offenbart aber gewisse Tedenzen. Aufhorchen lässt vor allem die Tatsache, dass 1/5 der Ersteigerer die gewünschte Ware nie erhalten hat. Es wäre sicherlich falsch, diese Zahl allesamt als Betrugsfälle ansehen zu wollen, da durchaus auch andere Gründe für eine Nichtlieferung bestehen können (Höhere Gewalt, Verlust bei Transport usw.).

Es bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass 20% der Käufer nicht den eigentlich gewollten Gegenstand erhalten. Eine außerordentlich hohe Rate, die es so im Offline-Bereich nicht gibt.

In 50% der Versteigerungen kommt es somit zu Problemen - und somit in einer Vielzahl von Fällen wohl oder übel auch zu einer juristischen Auseinandersetzung.

Rechts-News durch­suchen

13. Juni 2025
Ein Facebook-Nutzer erhält keinen DSGVO-Schadensersatz, wenn er den Zeitpunkt des Datenabgriffs nicht sicher beweisen kann.
ganzen Text lesen
13. Juni 2025
Private Blogger müssen journalistische Sorgfaltspflichten wahren, wenn sie wie professionelle Medien auftreten.
ganzen Text lesen
11. Juni 2025
Heimliche Aufnahmen in der Wohnung sind nur strafbar, wenn sie konkret den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.
ganzen Text lesen
11. Juni 2025
Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er klar auf eine 100 % CO₂-Kompensation hinweist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen