Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
<aa href="http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm" target="_blank">Urteil des AG Berlin-Wedding vom 01.09.2003 - Az.: 17C 263/03
(Leitsatz:)
Es obliegt angesichts der "hinlänglich bekannten" Dialer-Problematik dem Netz-Betreiber nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich wollte.
" target="_blank">http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.