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AG Velbert: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Velbert v. 15.08.2003 - Az.: 17 C 183/03

(Leitsatz:)
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.

2. Ein bloßer mit "Einzelverbindungsnachweis" überschriebener Computerausdruck reicht hierfür nicht aus.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvelbert150803.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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