Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Kitzingen vom 11.09.2003 - Az.: 1 C 198/03
(Leitsatz:)
Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkitzingen110903.html
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.