Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Waldshut-Tiengen vom 13.06.2003 - Az.: 3 C 95/03
(Leitsätze:)
1. Die automatische Zwangstrennung nach 1 Stunde (lt. OLG Hamm, Urteil v. 05.11.2002 - Az.: 19 U 14/02) kann auf 0192-Rufnummern nicht übertragen werden.
2. Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und die Feststellung begehrt, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist, ist hierfür beweispflichtig. Ein pauschales Bestreiten des Zustandekommens der Verbindungen reicht nicht aus.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwaldshuttiengen130603.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.