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Elektronische Kommunikation: EU-Vertrags-Verletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Union hat Maßnahmen ergriffen um die neuen Regelungen für elektronischeKommunikation durchzusetzen. Sie leitete Verfahren wegen Vertragsverstößen gegen acht Mitgliedstaaten ein, darunter Deutschland, Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Portugal. Alle betroffenen Länder hatten Umstellungsmaßnahmen der Kommission nicht zur Kenntnis genommen.

Erkki Liikanen, Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, sagte zu dem Vorgehen der Kommission: “Für die Kommission hat die rechtzeitige Umsetzung des neuen Rahmenprogramms für elektronische Kommunikation Priorität. Zum einen werden dadurch für weitere Investitionen wichtige Aspekte wie rechtliche Vorhersagbarkeit und Flexibilität gesorgt. Zum anderen ergänzt das Rahmenprogramm die eEurope-Ziele von Wettbewerb beim Zugang für Internet-Anbieter über Breitband-Netzwerke zu möglichst niedrigen Preisen auf nachhaltiger Basis“.

Die Kommission hat den ersten Schritt des Vertragverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland sowie die anderen sieben Staaten sind nun aufgefordert in den nächsten Monaten Stellung zu Beziehen.

Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Pressemitteilung.

Quelle: Pressemitteilung der EU v. 9. Oktober 2003

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