Unter ODEM.org betreibt Alvar Freude bekanntlich ein Internet-Portal, auf dem er über Internet-Zensur und -Filtermaßnahmen informiert. Dabei gilt es vor allem um die sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart Freude u.a. Volksverhetzung (§ 130 StGB) vor, weil Freude auf der Website "FreedomFone" anbiete, beliebige Internet-Inhalte am Telefon vorzulesen. Der Dienst sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln.
ODEM.org hat zu den aktuellen Vorgängen eine eigene Pressemitteilung herausgegeben.
Eine ausführliche Antwort von Freudes Verteidiger, Thomas Stadler, ist ebenfalls online zu finden.
Freudes Aktivitäten waren schon in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. So z.B. das ebenfalls von ihm betreute Projekt Assoziations-Blaster, das die Deutsche Bahn abmahnte. Vgl. dazu die ausführliche Dokumentation auf http://www.assoziations-blaster.de/bahn/.