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Umsatzsteuer für UMTS?

Es hört sich zunächst unspektakulär an: In Österreich haben die sechs UMTS-Lizenzinhaber Klage gegen die Republik Österreich eingereicht.

Schaut man sich aber das dahinterstehende finanzielle Volumen an, wird schnell die Bedeutung des Falles klar: Die Lizenzinhaber verlangen eine Rückerstattung von 140 Mio. Euro.

Ende 2000 waren in Österreich die UMTS-Lizenzen versteigert worden. Die einzelnen Betreiber erwarben die Rechte für horrende Summen. Die Rechnungen wiesen jedoch keine Umsatzsteuer aus, so dass die Firmen auch keine Vorsteuer in Abzug bringen konnten.

Nun stellen sich die österreichischen Firmen auf den Standpunkt, dies sei angesichts der 6. Umsatzsteuerrichtlinie der EU falsch gewesen. Da die Posten auf dem Gebiet des Telekommunikations- und Fernmeldewesens stattgefunden hätten, beinhielten die Beträge auch Umsatzsteuer. Diese könnten in Abzug gebracht werden.

Dem aktuellen juristischen Verfahren dürfte exemplarische Bedeutung zukommen, denn aufgrund der EU-Richtlinie handelt es sich um ein gesamteuropäisches Problem. Sollten die Unternehmen in Österreich erfolgreich sein, ist davon auszugehen, dass sich auch andere Firmen in den europäischen Nachbarstaaten hieran versuchen werden. Bislang schreckt noch viele Unternehmen die Höhe des Streitwertes und das damit verbundene hohe Prozesskostenrisiko ab.

Alleine in Deutschland würde sich die Summe auf ca. 7 Mrd. Euro belaufen, die zurückgefordert werden könnte.

Die Position von staatlicher Seite, namentlich der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, ist klar. Diese vertritt die Meinung, dass es sich bei den UMTS-Versteigerungen um eine hoheitliche Aufgabe und keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit gehandelt habe, so dass keine Umsatzsteuerpflicht gegeben sei.

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