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KfZ-Domain-Abmahnungen: Endgültiger Verzicht?

Die Kanzlei-Infos hatten über die Kfz-Domain-Abmahnungen schon in der Vergangenheit ausführlich berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 26.11.2003, v. 24.11.2003, v. 02.11.2003, v. 25.10.2003, v. 23.10.2003, v. 22.10.2003 und v. 18.10.2003.

Nun erklärt der Patent-Inhaber in einem aktuellen Schreiben (Download hier, PDF 150 KB), dass er auf sämtliche geltend gemachten Ansprüche verzichtet.

Ob es sich hier um einen endgültigen Verzicht handelt ist angesichts der Ereignisse in der Vergangenheit mehr als zu bezweifeln.

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