Es gibt ein neues Urteil in der 0190-Problematik:
Urteil des Urteil des OLG Koblenz vom 14.11.2003 - Az.: 8 U 824/02
(Leitsätze:)
1. Entsprechend BGH (Urt. v. 22. November 2001 - Az.: II ZR 5/01) wirkt sich die mögliche Sittenwidrigkeit des Mehrwertdienste-Vertrages (hier: Sprachtelefonie) nicht auf den Vertrag zwischen Netz-Betreiber und Telefonkunde aus, da es sich bei diesem um ein neutrales Hilfsgeschäft handelt.
2. Ergibt die nachträgliche Zählerüberprüfung durch den Netz-Betreiber, dass die Gebührenerfassungseinrichtung keine technischen Fehler aufweist, ist dies ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonabrechnung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/olgkoblenz141103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.