Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Kiel vom 7.11.2003 - Az.: 118 C 136/03
(Leitsätze:)
1. Ein Telefonanschluss-Inhaber, der selber als Kläger auftritt und die Rückahlung bereits entrichteter Telefon-Entgelte begehrt, ist grundsätzlich beweispflichtig dafür, dass zwischem ihm und dem Netz-Betreiber kein Vertrag zustande gekommen ist.
2. Diese Beweislast kehrt sich jedoch zu Lasten des Netz-Betreibers dann um, wenn der Telefonanschluss-Inhaber den strittigen Betrag unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt hat, um eine Telefonsperre zu vermeiden bzw. aufzuheben. Denn dann hat der Telefonanschluss-Inhaber lediglich unter dem Vorbehalt der Schuld gezahlt und wollte die Beweislast dem Netz-Betreiber auferlegt wissen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkiel071103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.