Ab dem 14. Dezember 2003 dürfen Dialer nur noch mit einer 09009-Rufnummer betrieben werden. Dies ergibt sich aus § 43 b Abs.6 TKG. Den genauen Stichtag hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in ihrer Verfügung 39/2003 festgelegt.
Wie die RegTP in ihrer aktuellen Pressemitteilung ankündigt, werden im Falle des Weiterbenutzung der alten Rufnummern durchgreifende Maßnahmen getroffen werden.