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StA Kiel: Verfahrens-Einstellung bei JuSchG-Straftat

Die Kanzlei-Infos hatten am 23.06.2003 darüber berichtet: Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" (www.bpjs-klage.de) hatte im Juni diesen Jahres einer minderjährige Person ein indiziertes Computerspiel abgegeben. Jan Petersen, Gründer der Vereinigung, hatte sich im Anschluss selbst angezeigt. Er will damit auf die fragwürdige Indizierung des Spiels aufmerksam machen.

Nun berichtet er auf seiner Homepage über die Reaktion der Staatsanwaltschaft (StA) Kiel. Der zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gemäß § 153 StPO eingestellt:

"(...) ich habe das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Die Einstellung ist unter anderem im Hinblick darauf erfolgt, dass das Strafverfahren durch Sie zu dem Zweck missbraucht werden sollte, die Streichung des Spiels (...) vom Index der jugendgefährdenden Schriften zu erreichen."


Petersen erklärt auf seiner Homepage, gegen die Verfahrenseinstellung Rechtsmittel einzulegen. Dies wird jedoch schon aus prozessualen Gründen keinen Erfolg haben, da grundsätzlich nur der Geschädigte Beschwerde einlegen kann (§§ 171, 172 StPO).

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