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Kategorie: Allgemein

AG Frankfurt a.M.: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 22.08.2003 - Az.: 1 C 0922/03

(Leitsätze:)
1. Soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers besteht, spricht ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefon-Rechnung.

2. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine unbekannte dritte Person habe einen Dialer auf seinen Anschluss aufgeschaltet und einen erhöhten Gebührenanfall herbeigeführt.

3. Die Bestimmungen des zum 15.08.2003 in Kraft getretenen 0190-Reformgesetzes gelten nicht für Sachverhalte vor diesem Zeitpunkt.


http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurtam220803.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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