Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 22.08.2003 - Az.: 1 C 0922/03
(Leitsätze:)
1. Soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers besteht, spricht ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefon-Rechnung.
2. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine unbekannte dritte Person habe einen Dialer auf seinen Anschluss aufgeschaltet und einen erhöhten Gebührenanfall herbeigeführt.
3. Die Bestimmungen des zum 15.08.2003 in Kraft getretenen 0190-Reformgesetzes gelten nicht für Sachverhalte vor diesem Zeitpunkt.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurtam220803.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.