Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Günzburg vom 31.10.2003 - Az.: 1 C 0922/03
(Leitsatz:)
Der Telefon-Kunde muß dafür Sorge tragen, daß Dialer nicht installiert werden oder den Computer derart konfigurieren, daß eine selbständige Einwahl nicht möglich ist.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agguenzburg311003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.