Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Nettetal vom 08.07.2003 - Az.: 69/03
(Leitsätze:)
1. Der Anscheinsbeweis, der für normale Telefon-Verbindungen gilt, ist auf Internet-Verbindungen (Dialer) grundsätzlich übertragbar.
2. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein solcher Anscheinsbeweis anzunehmen.
3. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine Dialer habe sich unbemerkt auf seinem Rechner installiert und sich nach der Nutzung wieder gelöscht.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agnettetal080703.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.