Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre aktuelle Jahresbilanz für 2003 vorgelegt. Die Statistik ist unter anderem auch deswegen interessant, weil sie die ersten Tendenzen des zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetzes widerspiegelt. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 08.06.2003 und v. 17.04.2003.
So ist es seit diesem Zeitpunkt u.a. verpflichtend, dass alle Computerspiele eine Alterseinstufung haben. Wenn keine vorliegt, ist das Spiel automatisch erst ab 18 Jahren freigegeben. Gerade dieser Umstand und die Tatsache, dass die Einstufungs-Gebühren auf 1.000,- Euro angehoben wurden, macht diese Neuregelung für alte Spiele, Freeware- oder Open Source-Spiele außerordentlich problematisch. Das ist nur eines der Probleme, die die Politik bei der übereilten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes nicht bedacht haben.
Vgl. dazu auch die beiden aufschlussreichen Interviews: Einmal mit Kerstin Griese (SPD), die maßgeblich an der Entstehung des neuen Gesetzes beteiligt war und die pauschal von "pragmatischen Lösungen" redet, ohne konkret durchführe Lösungen anzubieten. Das Interview offenbart, dass an viele Details anscheinend gar nicht gedacht wurde oder einfach unkommentiert darüber hinwegegangen wurde.
Und einmal mit Wolf-Jürgen Karle, Pressereferent des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, der die Problematik auf den Punkt bringt.
Ebenso ernüchternd ist auch das Interview mit Peter Ruhenstroth-Bauer, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In der Jahresbilanz 2003 der USK ist es daher wenig verwunderlich, dass ein weiterer Anstieg der geprüften Spiele zu verzeichnen ist. Von 930 (im Jahre 2000), 949 (2001), 1210 (2002) auf 1806 im Jahre 2003.
Den Löwenanteil mit 52% machten die PC-Spiele aus. Innerhalb dieses Genres waren die Arcade führend, gefolgt von Spielesamlungen, Sport und Ego-Shootern.
Über 50% der geprüften Software wurde ohne Alterseinschränkung freigegeben, nur 0,2% erhielt die Einstufung "ab 18 Jahren". Und etwa 2% erhielt keine Jugendfreigabe.