Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Überlingen vom 14.11.2003 - Az.: 6 C 832/03
(Leitsatz:)
Legt der Netz-Betreiber keinen Prüfbericht nach § 16 Abs.3 TKV vor, hat er nicht den Nachweis erbracht erbracht, dass die in Rechnung gestellten Leistungen technisch einwandfrei erbracht wurden. Für den Telefon-Kunden besteht in diesem Fall keine Zahlungsverpflichtung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agueberlingen141103.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.