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AG Duisburg: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Duisburg-Ruhrort vom 17.11.2003 - Az.: 10 C 110/03

(Leitsätze:)
1. Aufgrund einer Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Telefonrechnung gegeben.

2. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine Dialer habe sich unbemerkt auf seinem Rechner installiert.

3. Für das Vorliegen einer Sittenwidrigkeit hinsichtlich eines wucherischen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung trägt der Telefon-Kunde die Beweislast.


http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agduisburgruhrort171103.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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