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AG Meißen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Meißen Urteil vom 28.11.2003 - Az.: 3 C 0601/03:
(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Der Beweislast genügt der Netz-Betreiber nur dann, wenn er den betreffenden Mehrwertdiensteanbieter nennt und die Art und Weise, wie dessen Programm von dem Telefon-Kunden installiert worden ist, darlegt.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmeissen281103.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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