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Ab dem 1. Februar ungekürter EVN bei 0190/0900

Ab morgen, dem 1. Februar 2004, tritt Art. 2 des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190/0900er-Mehrwertdienstrufnummern" (Download hier) in Kraft.

Bislang war ein häufiger Streitpunkt, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Netz-Betreiber lediglich einen gekürzten Einzelverbindungs-Nachweis vorlegen konnte. Vgl. hierzu die ausführlich die Urteils-Sammlung auf unserem Informational-Portal Dialer & Recht.

Dies ändert sich ab morgen. Danach darf der Einzelverbindungsnachweis bei "0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer ungekürzt gespeichert werden."

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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