Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Viersen: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Viersen vom 20.01.2004 - Az.: 17 C 304/03

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Fehlt die technische Überprüfung nach § 16 TKV, so greift kein Anscheinsbeweis zugunsten des Netz-Betreibers.

3. Eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 ist nicht ausreichend, um die Nachweispflicht nach § 16 Abs.3 TKV zu erfüllen.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agviersen200104.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2026
Fluggesellschaften müssen bei Flugausfall auch Vermittlungsprovisionen für Online-Portale (hier: Opodo) erstatten, selbst wenn ihnen deren Höhe nicht…
ganzen Text lesen
15. Januar 2026
Ein smarter Tier-Futterautomat mit Kamera und Mikrofon ist kein getarntes Spionagegerät nach § 8 TDDDG und darf verkauft werden.
ganzen Text lesen
14. Januar 2026
Wenn die Leistung von Photovoltaik-Speichern aus Sicherheitsgründen softwareseitig begrenzt wird, muss der Kunde dies im Zweifel trotz vorheriger…
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Autohäuser müssen bei Online-Werbung für Neuwagen stets CO₂- und Verbrauchswerte sofort sichtbar angeben. Ein Neuwagen liegt dann vor, wenn die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen