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AG Duisburg: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004 - Az.: 71 C 5094/03

(Leitsatz:)
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agduisburg090104.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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