Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004 - Az.: 71 C 5094/03
(Leitsatz:)
Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agduisburg090104.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.