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AG Würzburg: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Würzburg vom 06.08.2003 - Az.: 11 C 745/03:

(Leitsätze:)
1. Allein der Einzelverbindungsnachweis ist kein Anscheinsbeweis für den Nachweis der erbrachten Leistung.

2. Keine Beweislastumkehr durch "Einwendungsklausel" auf der Telefonrechnung.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwuerzburg060803.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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