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Interview mit Bundesdatenschutz-Beauftragten

BerlinOnline hat ein Interview mit dem Bundesdatenschutz-Beauftragter Peter Schaar veröffentlicht, das hier nachgelesen werden kann.

Schaar setzt sich darin mit dem sog. "Großen Lauschangriff" auseinander. Er kritisiert vor allem, dass in der Abhörung der Wohnung eine Verletzung des Grundrechts des Art. 13 GG sei:

"Der zentrale Punkt ist der Eingriff in den Kernbereich des Artikel 13, der Unverletzlichkeit der Wohnung. So können Wanzen auch in Schlafzimmer gelegt werden. Höchst persönliche Räume werden dadurch dem Staat zugänglich. Das halte ich für sehr problematisch. Es hat eine ganz andere Qualität, als wenn Geschäftsräume überwacht werden."

Eine instruktive Darstellung zum Thema "Großer Lauschangriff" bieten die Seiten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein an.

Es bleibt abzuwarten, wie das BVerfG, das für kommenden Mittwoch seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des "Großen Lauschangriffs" angekündigt hat, entscheiden wird.

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