Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Elmshorn vom 04.08.2003 - Az.: 59 C 83/03:
(Leitsatz:)
Behauptung oder sogar Beweis, das ISDN-Modem des PC sei zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus zur Reparatur gewesen, genügt nicht, um zu beweisen, dass die Verbindung nicht aufgebaut wurde.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn04082003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.