Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Lübeck vom 19.11.2003 - Az.: 31 C 3099/03:
(Leitsatz:)
Nach Löschung der Festplatte die bloße Behauptung, ein Dialer habe sich unbewußt eingewählt, ohne weitere Nachweise zu erbringen, widerlegt nicht den Beweis des ersten Anscheins der Richtigkeit der Abrechnung.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agluebeck19112003.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.