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Kategorie: Allgemein

vzbv: Nachbesserung bei 0190-Gesetz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert in in einer aktuellen Pressemitteilung die Nachbesserung des Ende letzten Jahresin Kraft getretenen 0190-Reform-Gesetzes.

Vgl. zum 0190-Reform-Gesetz ausführlich unsere Informationen unter http://www.dialerundrecht.de/gesetzesreform.htm

Die vzbv kritisiert vor allem, dass das neue Gesetz in der Praxis kaum Entlastung gebracht habe. Wörtlich:

"Geschäftemacher würden mit vielfältigen Methoden die Lücken im Gesetz ausnutzen, zum Beispiel auf Rufnummern ausweichen, die vom Gesetz ausgenommen sind.

Mit Nachdruck fordert der vzbv daher eine Verschärfung des Missbrauchsgesetzes. Kernforderungen sind die Aufnahme sämtlicher Mehrwertdiensterufnummern und die Übertragung der Beweislast auf den Dienstanbieter oder Netzbetreiber. Bisher muss der Kunde beweisen, dass ein Betrag zu Unrecht oder überzogen in Rechnung gestellt wurde.

Gut ein halbes Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes kann von einer Entspannung beim Thema Mehrwertdienste keine Rede sein. Wie die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, unterlaufen zahlreiche Unternehmen mit immer neuen Methoden die gesetzlichen Vorgaben. Dabei geht es nicht nur um das Problem der Dialer. Auch die Reaktion auf ein per Fax oder SMS eingegangenes Gewinnversprechen "Sie haben etwas gewonnen" oder der Rückruf einer unter "entgangene Anrufe" angezeigten Rufnummer kann teure Folgen für den Nutzer haben."

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