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AG Brilon: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Brilon vom 28.01.2004 - Az.: 2 C 859/03:

(Leitsätze:)
1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.

2. Ein mit "Einzelverbindungsübersicht" überschriebener Ausdruck einer Bildschirmanzeige ist als Beweis nicht geeignet. Denn der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit gilt nur, wenn es sich bei dem Dokument um eine Aufzeichnung handelt, die den technischen Vorgang wiedergibt und zudem vollständig die Verbindungen unter Angabe der Zielrufnummern enthält. Diese Voraussetzungen erfüllt ein solcher Bildschirm-Ausdruck nicht.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbrilon28012004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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