Die Reform des TKG wird schon seit längerem vorbereitet (vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 03.05.2003). Siehe dazu auch die Kanzlei-Info v. 11.04.2003: Studie zur gerichtlichen Kontrolle im Lichte der TKG-Novellierung.
Seit längerem sind auch die Gesetzes-Entwürfe online, vgl. die Kanzlei-Info v. 16.10.2003.
Der Entwurf hatte in der Vergangenheit mehrfach für Verwirrung gesorgt. So stellte sich die zutreffende bzw. unzutreffende Frage, ob durch die Neuerungen die DENIC vor dem Aus steht, vgl. die Kanzlei-Info v. 31.05.2003. Und auch die kritische Stellungnahme des Bundesrates zu den geplanten Vorrats-Speicherungen, vgl. die Kanzlei-Info v. 22.12.2003.
Nach einem aktuellen Bericht des Tagesspiegels kritisiert die Deutsche Telekom AG (DTAG) vor allem den geplanten Bereich des Resales.
Wie der Ablauf der Anhörung im Ausschuss des Bundestages war und welche Sachverständigen gehört wurden, ist auf der Webseite des Wirtschaftsausschusses online abrufbar. Interessant ist vor allem die 254 Seiten starke Zusammenfassung (Download hier, PDF, 3 MB) der zahlreichen Stellungnahmen von Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbandsseite.
Inzwischen ist die Reform vom Bundestag verabschiedet worden und harrt nun der Stellungnahme des Bundesrats. Dort haben nun die bayerische Justizministerin Beate Merk und ihr hessischer Kollege Christean Wagner einen eigenen Gesetzesentwurf ("Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung der Telekommunikation") eingebracht: BR-Drucksache 163/04 (220 KB)
Inhaltlich geht bei dem neuen Entwurf um die Möglichkeit, die Überwachungs- und Abhörmöglichkeiten bei Strafverfahren auszuweiten. Siehe dazu auch die Pressemitteilung von Wagner und Merk, vgl. die Kanzlei-Info v. 23.02.2004.
"Im Bereich von Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Menschenhandel gibt es immer noch Straftaten, die als Anlass für eine Anordnung der Fernmeldeüberwachung nicht ausreichen," führte die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Merk aus.
Schon vor zwei Jahren gab es eine artverwandte Gesetzesinitiative (BR-Drucksache 275/02, PDF 72 KB).
Siehe zum damaligen Gesetzesentwurf auch die kurze Aussprache im Bundesrat, Tagsordnungspunkt 48, S. 302 (BR-Plenarprotokoll 776, PDF 614 KB).