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EU: Inkrafttreten der Datennetzkriminalität-Konvention

Nach der Ratifizierung Litauens als fünftem Land tritt die Konvention über Datennetzkriminalität des Europarates in Kraft. In Deutschland harrt die Konvention noch einer Ratifizierung.

Das Ziel der Konvention ist die Entwicklung einer einheitlichen Strafrechtspolitik durch Föderung der internationalen Zusammenarbeit und der Verabschiedung von entsprechenden Gesetzen.

Das Gesetzeswerk umfasst insgesamt 46 Artikeln und beinhaltet zahlreiche materiell-rechtliche und prozessuale Regelungen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den strafrechtlichen Normen (Netzwerksicherheiten, Kinderpornographie, Computerbetrug).

Eine ausführliche Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen findet sich hier.

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